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   OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03   

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https://dejure.org/2003,2181
OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03 (https://dejure.org/2003,2181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2003 - 9 U 59/03 (https://dejure.org/2003,2181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2003 - 9 U 59/03 (https://dejure.org/2003,2181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unpfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs ; Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche; Überleitung den Pflichtteils durch den Sozialhilfeträger; Verwirkungsregelung eines Testaments ; Geltendmachung des Pflichtteilsrechts ; Nichterbenstellung des Pflichtteilsberechtigten ; ...

  • Judicialis

    BGB § 2303; ; BGB § 2306; ; BGB § 2317; ; ZPO § 852 Abs. 1; ; BSHG § 90

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen eines behinderten Kindes bei gegenseitigen Erbeinsetzung von Ehegatten und zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz)

    BGB §§ 2303, 2306, 2317; ZPO § 852 Abs. 1; BSGH § 9
    Überleitung von Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2303, 2306, 2317; ZPO § 852 Abs. 1; BSHG § 90
    Überleitung der vom Berechtigten nicht geltend gemachten Pflichtteilsansprüche auf Sozialhilfeträger I

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 728
  • NJW-RR 2005, 440 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1820 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Der Kläger kann daher nur in eingeschränktem Umfang nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Auskunft beanspruchen (BGH, NJW 1973, 1876).

    Insbesondere die Belastung des Nachlasses mit Kosten dieser Maßnahmen (§ 2314 Abs. 2 BGB) würde, wenn wie hier der Pflichtteilsberechtigte selbst Erbe ist, zu unhaltbaren Ergebnissen führen (BGH, NJW 1973, 1876).

    Vielmehr ist ihm nach der Rechtsprechung nur ein Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben einzuräumen, soweit der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang des Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der nicht unbillig belastet wird (BGH, NJW 1973, 1877 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92

    Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Eine solche Wertermittlung kann der Kläger aber anders als gemäß § 2314 BGB nur auf eigene Kosten beanspruchen (BGH, NJW 1993, 2737).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Entscheidend ist, was die Erblaser mit der Verwirkungsklausel zum Ausdruck bringen wollten (BGH, NJW 1993, 256).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Dieser Rechrsprechung liegt zu Grunde, dass der Pflichtteilsanspruch gemäß § 852 Abs. 1 ZPO nicht pfändbar oder jedenfalls nur aufschiebend bedingt pfändbar ist, mit der Folge, dass der Pfändungsgläubiger erst bei Eintritt der Bedingung das vollwertige Pfandrecht erwirbt, dessen Rang sich nach dem Zeitpunkt der Pfändung bestimmt (BGH, NJW 1993, 2876).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Der Kläger wurde mithin forderungsberechtigter Gläubiger, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen die Beklagten besteht (BGH, NJW 1985, 2419 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 147/96

    Anfechtbarkeit des Unterlassens der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 9 U 59/03
    Solches folgt auch nicht daraus, dass das Unterlassen der Geltendmachung nicht der Gläubigeranfechtung unterliegt (BGH, NJW 1997, 2384).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Das Berufungsgericht hat der Klage nur zum Teil stattgegeben (ZEV 2004, 26 f.).
  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 1 U 124/13

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Nichtmehr-Erben nach Ausschlagung der

    Der (Mit-)Erbe kann zwar rein tatsächlich vor dem gleichen Problem stehen, gleichwohl steht ihm der Anspruch aus § 2314 BGB nicht zu, sondern u.U. nur ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB (dazu: OLG Karlsruhe Urteil vom 24.9.2003 - 9 U 59/03 - [FamRZ 2004, 410, 412]).
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